Die KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz (nachfolgend KI-IW) prämiert im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (nachfolgend BMUV) im Rahmen des o.g. Ideenwettbewerb die besten Ideen für die (Weiter-) Entwicklung von Open-Source-Hardware, die klar zum Umweltschutz beitragen und Crowdsourcing von Daten ermöglichen. Mit dem Preisgeld soll den Gewinner*innen des Ideenwettbewerbs u.a. der Start für die Entwicklung von Open-Source-Hardware erleichtert werden.
Der Ideenwettbewerb wird von der die KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz des BMUV und ihrem Dienstleister, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (nachfolgend OKF), durchgeführt. Die KI-IW wird im Auftrag des BMUV von der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, (nachfolgend ZUG) betrieben.
Für den Ideenwettbewerb und die Prämierung der ausgewählten Projekte gelten die nachfolgenden Bedingungen zwischen der ZUG in der Rolle des Betreibers der KI-IW und dem/der Bewerber*in.
Ihr akzeptiert diese Bedingungen mit eurer Bewerbung auf der Plattform der OKF.
Der Ideenwettbewerb richtet sich an Menschen, welche die technischen Möglichkeiten für Umweltschützende sinnvoll erweitern und es anderen erleichtern, am Schutz der Umwelt mitzuwirken. Ziel ist es, die Entwicklung und offene Dokumentation hardwarebasierter Lösungen zu unterstützen, die sogenannte künstliche Intelligenz (KI) verwenden oder ihre Anwendung bzw. Infrastruktur verbessern. Die Lösungen müssen klar erkennbar zum Umweltschutz beitragen und das Potenzial haben, in die praktische Nutzung zu gelangen.
Kleine Projektteams sollen unterstützt werden, Hardware und KI-basierte Auswertungssoftware (weiter) zu entwickeln, um Crowdsourcing von Daten in der Zivilgesellschaft zu ermöglichen. Zentral ist dabei eine quelloffene und qualitativ hochwertige Dokumentation, um Nachnutzung, Weiterentwicklung und Anschluss an offene Umweltprojekte zu ermöglichen. Alle Ergebnisse werden als Open Source Hard- und Software bzw. Open Data öffentlich zur Verfügung gestellt. Prämiert werden Konzepte, die (1) innovative Technologien oder Prototypen, (2) den Ausbau bereits bestehender Vorhaben oder (3) hochwertige Dokumentation und ihre Verbreitung beinhalten. Die Akteure sollen im Vorfeld, während der Umsetzung und auch im Anschluss bestmöglich voneinander lernen können, was sowohl Erfolge wie auch Misserfolge miteinschließt. Dabei sollen mit methodischer Unterstützung der KI-IW auch Citizen Science Projekte entwickelt und initiiert werden, um nach der Unterstützungsdauer durch die KI-IW zu skalieren.
Es können vielfältige Akteur*innen und/oder Organisationen teilnehmen: Zugelassen sind Zusammenschlüsse aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. So können Teams aus Einzelpersonen z.B. Entwickler*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Initiativen oder Kooperationen aus der Wissenschaft und Wirtschaft, Organisationen aus der Zivilgesellschaft und dem Öffentlichen Sektor, aber auch Verbände und KMU1 teilnehmen. Eine besondere Rechtsform ist nicht erforderlich.
Ausgeschlossen sind:
Die Bewerber*innen bzw. Projektpartner*innen müssen mindestens 18 Jahre sein und über einschlägige Vorarbeiten und umfassende Kenntnisse im Bereich der gestellten Idee verfügen. Dies ist entsprechend mit der Anmeldung nachzuweisen (z.B. durch publizistische Tätigkeiten wie Blogs und Webseiten oder GitLab-Account).
Von einem Preisgeld ausgeschlossen sind Bewerber*innen, bei denen die Ausschlussgründe entsprechend § 123 und § 124 GWB unter Berücksichtigung von § 125 GWB vorliegen.2 Dies ist insbesondere der Fall bei strafrechtlicher Verurteilung und anderen schweren Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, bei Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz, bei Verstößen gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen wie z.B. Schwarzarbeit.
1 Kleinstunternehmen, Kleine Unternehmen und Mittlere Unternehmen gemäß der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (EU-Empfehlung 2003/361/EG), https://single-market-economy.ec.europa.eu/smes/sme-fundamentals/sme-definition_en
Zum Zeitpunkt der Projekteinreichung müssen die in der Bewerbung genannten natürlichen Personen ihren Wohnort und die Organisationen ihren Geschäftssitz in Deutschland haben. Eine Teilnahme aus dem Ausland ist nicht möglich.
Ein Preisgeld wird für die besten eingereichten Ideen vergeben, die Entwicklung und offene Dokumentation hardwarebasierter Lösungen unterstützen, welche sogenannte künstliche Intelligenz (KI) verwenden oder ihre Anwendung bzw. Infrastruktur verbessern, klar erkennbar zum Umweltschutz beitragen und das Potenzial haben, in die praktische Nutzung zu gelangen.
Die Projektidee muss hierbei folgende weitere Anforderungen erfüllen:
Nach Prüfung der formalen Anforderungen entscheidet eine Jury, die sich aus Vertreter*innen des BMUV und weiteren Fachexpert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit Kompetenzen zu KI/ Hardware, Citizen Science und Umweltschutz zusammensetzt, welche Vorhaben prämiert werden.
Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
Nein. Allerdings solltest du wissen, was du genau brauchst, um ein zumindest in Kernfunktionen betriebsfähiges, vereinfachtes Versuchsmodell zur Konkretisierung der Anwendung zu realisieren. In deiner Ideenbeschreibung muss erkennbar sein, dass dies im Rahmen des Projektes realisierbar ist.
Es werden bis zu 10 Projektideen mit einem Preisgeld von jeweils 24.500 € ausgezeichnet.
Das Preisgeld ist zweckgebunden. Es muss zur konzeptionellen Weiterentwicklung der eingereichten Projektideen verwendet werden.
Das Preisgeld wird in zwei Tranchen unter Einhaltung der folgenden, festgelegten Voraussetzungen ausgezahlt:
(1) Die erste Tranche von 23.000 Euro wird anlässlich der Prämierung der Projektidee ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung ist die neben der Prämierung der Projektidee auch die Teilnahme an dem im Anschluss stattfindenden Vernetzungsworkshop und dem KI-IW Festival im November 2024. Es müssen nicht zwingend alle, mindestens jedoch eines der Teammitglieder an den Veranstaltungen teilnehmen.
(2) Die Auszahlung der zweiten Tranche in Höhe von 1.500 Euro erfolgt nach der Erstellung, Abgabe und Präsentation eines Zwischenstandes zum 30.06.2025 und soll dabei helfen, den Einsatz der Technologie in Citizen-Science-Projekten vorzubereiten. Damit können beispielweise die Aufbereitung der Dokumentation oder eine Info-Kampagne finanziert werden.
Weitere Unterstützungsangebote und deren Termine bekommt ihr von der KI-IW und der OKF mitgeteilt.
Um mich für das Preisgeld zu bewerben, muss ich meine Idee über die OKF Plattform einreichen. Eine Bewerbung per E-Mail oder Post wird nicht berücksichtigt.
Mit der Bewerbung sind
Die Bewerbung ist nur in deutscher Sprache möglich.
Alle Angaben sind wahrheitsgemäß, vollständig und richtig abzugeben.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Prämierung sowie ein Anspruch auf die Erstattung etwaiger Aufwendungen, z.B. im Rahmen der Teilnahme an Veranstaltungen. Vielmehr erfolgt die Entscheidung aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren und zugewiesenen Haushaltsmittel.
Verstoßen Bewerber*innen bzw. Projektpartner*innen gegen die o.g. Pflichten, ist KI-IW berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen und alle Projektbeteiligten vom Wettbewerb – auch für eine andere Projektidee – auszuschließen.
Das Preisgeld wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt. Vor der Auszahlung des Preisgeldes wird geprüft, ob und in welcher Höhe Bewerber*innen bzw. Projektpartner*innen anderweitige staatliche Förderungen bereits erhalten haben. Im Falle von De-minimis-Beihilfen haben die Bewerber*innen bzw. Projektpartner*innen entsprechende De-minimis-Bescheinigungen in Kopie gemeinsam mit der De-minimis-Erklärung abzugeben. Ein entsprechendes Formular wird den prämierten Projektteams zur Verfügung gestellt.
Von dir im Rahmen deiner Bewerbung zur Verfügung gestellte personenbezogene und vertrauliche Informationen werden von der KI-IW vertraulich behandelt und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht. Die eingesetzten Dienstleister und die Jury-Mitglieder sind verpflichtet, den gleichen Vertraulichkeitsstandard wie die KI-IW einzuhalten. Daneben erhält nur das BMUV deine Bewerbung. Bezogen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten kannst du dich in der Datenschutzinformation informieren.
Bis zum 31. Oktober 2024
Die Auswahl der Projekte findet im November 2024 statt. In diesem Zeitraum werden wir euch auch darüber informieren, ob ihr zu den Gewinner*innen gehört.
Über das Preisgeld hinaus könnt ihr nach Bedarf Beratungsangebote nutzen. Ihr werdet in das Netzwerk und in Veranstaltungen der KI-IW und OKF in aktiver Rolle eingebunden. Für die Gewinner*innen des Ideenwettbewerbs werden zudem regelmäßig Vernetzungsformate organisiert. Darüber hinaus unterstützen die KI-IW und die OKF die Gewinner*innen dabei, dass die Ergebnisse in konkrete Citizen-Science-Projekte eingebettet werden.
Ein Anspruch auf konkrete Unterstützungsleistungen besteht allerdings nicht.
Die Gewinner*innen sind allein verantwortlich für ihr Projekt und dessen rechtskonformer Durchführung.
Die Gewinner*innen verpflichten sich, die Projektidee gemeinsam mit den darin aufgeführten Projektpartner*innen entsprechend ihrer Skizze entwickeln zu wollen und ausschließlich hierfür das Preisgeld zu verwenden. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichten sie sich zur kontinuierlichen Arbeit an der Projektentwicklung innerhalb des 12-monatigen Zeitraums und stellen dafür nötige Kapazitäten bereit.
Sie sind verpflichtet, mit mindestens einer Person am Festival der KI-IW am 12.11.2024 in Berlin-Neukölln teilzunehmen, an den regelmäßigen Vernetzungsformaten mit mindestens einer Person teilzunehmen und ihre Ergebnisse auf einer Abschlussveranstaltung im Jahr 2025 zu präsentieren.
Sie verpflichten sich, ihre Ergebnisse als Open-Source-Hardware, soweit gesetzlich zulässig, zu veröffentlichen und zu lizenzieren. Die Ergebnisse müssen in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden können.
Die Gewinner*innen unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit der KI-IW über die prämierten Projektideen. Die Gewinner*innen sind einverstanden, dass KI-IW über das Projekt eine Beschreibung als Praxisbeispiel und einen Fachartikel/Pressemitteilung inkl. Fotostory (ggf. Video) sowie regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt des Projekts auf der Webseite und den Social-Media-Kanälen der KI-IW veröffentlicht. Darüber hinaus erklären sich die Gewinner*innen ebenfalls dazu bereit, im Rahmen einer eigenen Öffentlichkeitsarbeit über das Projekt zu informieren und es zu verbreiten.
Die Gewinner*innen verpflichten sich weiterhin,
Kommt es zum Abbruch des Projekts, etwa weil die Projektidee sich als nicht umsetzbar erweist oder weil die Projektpartner*innen ihre Zusammenarbeit nicht fortsetzen möchten, erfolgt keine weitere Teilzahlung.
Verstoßen Gewinner*innen schuldhaft gegen die o.g. Pflichten, ist KI-IW berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen und das Preisgeld in voller Höhe von den Gewinner*innen zurückzuverlangen und weitere Unterstützungsleistungen einzustellen.
Wir arbeiten daran. Du kannst daran mitwirken, indem wir zeigen, welche tollen Ergebnisse aus der Open-Hardware-Community kommen können.
Die Dokumentation sollte so beschaffen sein, dass jemand, der deine Hardware nachbauen oder reparieren möchte, alle nötigen Informationen hat. Das schließt das Vorhandensein von Stücklisten, CAD-Dateien, technischen Zeichnungen, nötiger Software und Montagehinweisen mit ein. All diese Informationen müssen unter Lizenzen veröffentlicht werden, die der Open Source Definition entsprechen und zueinander kompatibel sind. Wir helfen euch bei diesen Fragen und arbeiten mit Expert*innen auf diesem Gebiet zusammen. Zur Orientierung haben wir einen Open-Source-Hardware-Deisgn-Guide erstellt.
Link zu Open-Source-Hardware-Definition: https://www.oshwa.org/definition/german/
Link zu Open-Source-Software-Definition: https://opensource.org/osd